Das Verfahren zur Ausgabe von Aktien für Anleger bis zu einem Ausgabebetrag von 25.000 Euro beginnt voraussichtlich im 4. Quartal 2020. Bereits ab einer Aktie im Wert von 24 Euro wird man sich dann am KSC beteiligen können!
Das Verfahren zur Ausgabe von Aktien für Anleger bis zu einem Ausgabebetrag von 25.000 Euro läuft aktuell. Nachdem man sich in der ersten Zeichnungsphase 2020 bereits ab nur einer Aktie am KSC beteiligen konnte, ist dies in der zweiten Aktienemission ab vier Aktien (96 Euro) möglich!
Das aktuelle Wertpapierinformationsblatt (WIB) findet sich hier.
Der KSC möchte mit den Einnahmen aus einer zweiten Aktienemission die für die finale Fertigstellung des BBBank Wildpark notwendigen Investitionen finanzieren. Hierzu gehören insbesondere die Einbauten für die neue Westtribüne, wie beispielsweise die Innenausstattung des Spiel- und Trainingstrakts, des Fanshops oder des Clubhauses. Hinzu kommt die Ausstattung der Kioske im gesamten Stadion sowie eine zweite Anzeigetafel.
Der größte Teil der verbleibenden Investitionssumme von 10 Mio. Euro soll durch Darlehen finanziert werden. Diese werden jedoch nur ausgezahlt, sofern der KSC einen Teil der Investitionssumme durch Eigenkapital erbringt. Hierfür ist der Verkauf von mindestens 70.834 Aktien im Gesamtwert von 1,7 Mio. Euro vorgesehen.
Möchte sich eine Person oder ein Unternehmen über 25.000 Euro hinaus am KSC beteiligen, ist als ein Mindestbetrag von 100.000 Euro nötig.
Einfach erklärt: Warum wir beim KSC jetzt Aktien verkaufen wollen und wie der Kauf funktioniert!
Jeder Aktionär besitzt einen Teil des KSC und erhält eine individuelle Schmuckurkunde. Diese unterscheidet sich von den Urkunden der ersten Aktienausgabe und ist somit ein weiteres exklusives Sammlerstück. Einem Aktionär steht zudem insbesondere ein Auskunfts- und Stimmrecht auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung der KSC KGaA.
Schmuckaktien:
Basic: 4 Aktien
Bronze: 5 - 41 Aktien
Silber: 42 - 416 Aktien
Gold: 417 - 1.040 Aktien
Platin: 1.041 Aktien
Für die Zeichnung von Aktien ist ein Depot notwendig. Dieses lässt sich – falls noch nicht vorhanden – ganz einfach bei Ihrer Hausbank, unseren Partnerbanken oder bei einer Online-Bank anlegen.
Jetzt Depot bei der Volksbank anlegen Jetzt Depot bei der Sparkasse anlegenHier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Der KSC möchte mit den Einnahmen aus der zweiten Aktienemission die für die finale Fertigstellung des BBBank Wildpark notwendigen Investitionen finanzieren. Hierzu gehören insbesondere die Einbauten für die komplette neue Westtribüne, wie beispielsweise die Innenausstattung des Spiel- und Trainingstrakts, des Fanshops und des Clubhauses sowie unter anderem die Ausstattung der Kioske im gesamten Stadion und eine zweite Anzeigetafel. Der größte Teil der verbleibenden Investitionssumme von 10 Mio. Euro soll durch Darlehen finanziert werden. Diese werden jedoch nur ausgezahlt, sofern der KSC einen Teil der Investitionssumme durch Eigenkapital erbringt.
Um die Finanzierung der für die finale Fertigstellung des Stadions notwendigen Investitionen sicherzustellen, muss der KSC mindestens Aktien im Wert von EUR 1,7 Mio. (70.834 Aktien zu je EUR 24,00) verkaufen.
Im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital kann die KSC KGaA gemäß aktueller Beschlusslage im Rahmen dieser Tranche bis zu 210.000 Aktien (zum Gesamtausgabebetrag von EUR 5.040.000) ausgeben.
Ja. Neben dem KSC e.V. haben verschiedene Privatpersonen und Unternehmen im Rahmen der bisherigen Aktienverkäufe Anteile erworben. Eine aktuelle Übersicht finden sie hier.
Im Wege einer Kapitalerhöhung wird das Grundkapital einer Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht. Die bereits bestehenden Aktien bleiben weiterhin bestehen. Das Grundkapital der KSC KGaA beträgt derzeit 3.204.897 EUR, eingeteilt in 3.204.897 Aktien. Nach Durchführung der Aktienemission wird das Grundkapital um die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht sein. Jede neu ausgegebene Aktie erhöht das Grundkapital um 1,00 EUR.
Der Aktienpreis beträgt wie bereits bei der 1. Fan-Emission in 2020/21 weiterhin unverändert 24,00 EUR je Aktie.
Hinweis: Der Verkaufspreis (oder auch Ausgabepreis) einer Aktie ist nicht gleichzusetzen mit dem Anteil am Grundkapital, den eine Aktie repräsentiert. Unabhängig vom Verkaufspreis repräsentiert jede Stückaktie den gleichen Anteil am Grundkapital der KSC KGaA, nämlich 1,00 EUR.
Es müssen mindestens vier Aktien zu einem Preis von jeweils EUR 24,00 erworben werden (Gesamtpreis: EUR 96,00).
Jeder Aktionär muss volljährig sein und ein Bankkonto sowie Wertpapierdepot führen.
Um Aktien der KSC KGaA zu erwerben, ist neben einem klassischen Bankkonto ein sogenanntes Wertpapierdepot nötig, das dazu geeignet ist, Aktien nichtbörsennotierter Unternehmen auszuweisen. Dieses erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Hausbank oder auch bei anderen Banken. Zur schlussendlichen Abwicklung des Aktienkaufs wird eine gültige Depotnummer benötigt. Zug-um-Zug mit der Übertragung der Aktie ist die vollständige Zahlung des Kaufpreises erforderlich.
Ein Wertpapierdepot - oder genauer Wertpapierdepotkonto - ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierordern (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.
Bis zu einer Investitionssumme von 25.000,00 EUR wird sich der Erwerb der Aktien voraussichtlich über die Online-Plattform der Invesdor GE GmbH (vormals Kapilendo) unter https://invesdor.de („Plattform“) vollziehen. Ab einer Investitionssumme von 100.000,00 EUR wird die Zeichnung offline über einen persönlichen Termin abgewickelt (aktie@ksc.de, 0721/9643418).
Für den Aktienkauf entstehen dem Käufer bei der KSC KGaA keine weiteren Kosten. Ob für die Eröffnung und/oder Führung des benötigten Wertpapierdepots oder für die Order der Aktien Kosten bei der depotführenden Bank entstehen, wird von jeder Bank individuell festgelegt. Viele Häuser bieten Wertpapierdepots aber mittlerweile auch kostenlos an.
Anleger, die weniger als 100.000,00 EUR investieren, können bis zu 1.041 Aktien zu einem Preis von 24,00 EUR pro Aktie erwerben.
Anleger mit einer Investitionssumme ab 100.000,00 EUR können Aktien ab sofort zeichnen. Das Verfahren zur Ausgabe von Aktien für Anleger bis zu einem Ausgabebetrag von 25.000,00 EUR beginnt voraussichtlich Mitte/Ende Juli.
Bis zu einer Anlagesumme von 1.000.000,00 EUR zahlen alle Aktionäre den gleichen Preis von 24,00 EUR pro Aktie. Ab 1.000.000,00 EUR wird ein Rabatt gewährt, der Preis je Aktie beträgt dann 22,00 EUR.
Nein, es wird kein Wertpapierprospekt veröffentlicht. Allerdings wird ein sogenanntes Wertpapierinformationsblatt veröffentlicht, das ebenfalls einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf.
Im Wertpapierinformationsblatt werden im Wesentlichen Informationen zur Anlage sowie die wesentlichen Risiken für die Anleger kurz und übersichtlich auf drei DIN-A4-Seiten dargestellt. Das Wertpapierinformationsblatt wird auf dieser Seite abrufbars sein.
Grundsätzlich lassen sich Aktien durch Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einfach übertragen. Eine notarielle Beurkundung des Übertragungsvorgangs ist nicht erforderlich.
Käufer und Verkäufer bestimmen grundsätzlich untereinander auch frei den Preis für die zu übertragenden Aktien.
Preisvorgaben seitens der Gesellschaft wird es nicht geben. Die Beteiligten werden auch nicht an einen etwaig existierenden Marktpreis gebunden sein.
Auf KSC.de/aktienhandel hat der KSC einen Bereich eingerichtet, in dem Verkäufer und Käufer für diesen Zweck miteinander in Kontakt treten können. Der Verkauf der Aktien wird dann von den beteiligten Depotbanken abgewickelt.
Die Übertragung von Aktien der KSC KGaA bedarf gemäß Satzung der Zustimmung der Gesellschaft (sog. Vinkulierung). Insoweit wird die Gesellschaft die Möglichkeit haben, eine Übertragung von Aktien an Dritte zu unterbinden. In der Regel wird die Zustimmung aber erteilt. Grund für die Verweigerung der Zustimmung kann z.B. sein, dass die Übertragung nicht mit den Vorgaben des DFL e.V. und des DFB in Einklang steht.
Jeder Aktionär erwirbt mit einer Aktie einen Anteil an der KSC KGaA und erhält zudem eine individuelle und exklusive Schmuckurkunde. Es besteht insbesondere ein Auskunfts- und Stimmrecht bei Hauptversammlungen der KSC KGaA. Darüber hinaus können Anleger in der Zukunft, jedoch nicht auf absehbare Zeit, ggf. von einem Wertzuwachs sowie einer möglichen Dividendenauszahlung profitieren.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, einmal jährlich (in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres) eine ordentliche Hauptversammlung abzuhalten. Hier werden vor allem (jährlich) wiederkehrende Beschlüsse gefasst, wie z.B. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder die Wahl des Abschlussprüfers. Darüber hinaus werden außerordentliche Hauptversammlungen insb. dann einberufen, wenn unterjährig Beschlussfassungen angestrebt werden.
Jeder Kommanditaktionär ist berechtigt, die mit den Aktien verbundenen Teilnahme- und Stimmrechte an einen Bevollmächtigten zu übertragen. Die Anforderungen an die Vollmacht werden in der Satzung der Gesellschaft konkretisiert.
Dividenden können in Abhängigkeit von der geschäftlichen Entwicklung und im Falle eines Bilanzgewinns ausgeschüttet werden. Erforderlich ist hierfür ein Beschluss der Hauptversammlung sowie die Zustimmung der persönlich haftenden Komplementär-Gesellschaft, namentlich der KSC GmbH. Allerdings werden auf absehbare Zeit keine Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet, da zunächst operative Verluste auszugleichen sind und anschließend etwaige Bilanzgewinne vor allem zur Umsetzung strategischer Ziele eingesetzt werden sollen.
Im Falle einer Insolvenz der KSC KGaA besteht das Risiko eines Totalverlustes. Das Insolvenzverfahren kann in eine Liquidation der Gesellschaft führen und zu einem vollständigen Verlust der Aktien führen. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden aus der bestehenden Insolvenzmasse vorrangig die Gläubiger der Gesellschaft befriedigt und nur für den Fall, dass noch Mittel übrigbleiben, werden diese an die Eigenkapitalgeber, hier die Aktionäre, verteilt.
Die Aktien sind als Wertpapiere grundsätzlich Teil der Erbmasse. Soweit der Erblasser keine anderweitige Verfügung von Todes wegen getroffen hat, fallen sie dem Erben zu.
Für die Schenkung einer Aktie gelten dieselben Regeln wie für den Verkauf (s.o.).
Ja, grundsätzlich können auch natürliche und juristische Personen aus dem EU-Ausland Aktien erwerben. Das öffentliche Angebot, z.B. die Werbemaßnahmen, sind jedoch auf das Inland beschränkt.
Das Wertpapierinformationsblatt darf erst nach einer Gestattung seitens der BaFin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung ist einen Tag vor dem Beginn des öffentlichen Angebots vorgesehen. Nach jetziger Planung wäre das Mitte/Ende Juli 2022. Das Wertpapierinformationsblatt wird abrufbar sein unter: www.kscaktie.de
Mit Beginn des Angebotszeitraums. Zuvor wird das Wertpapierinformationsblatt veröffentlicht, nach Genehmigung seitens der BaFin. Der genaue Termin steht leider noch nicht fest. Geplant ist dies derzeit für Mitte/Ende Juli 2022.
Diese Website enthält Werbung für den Erwerb der KSC-Aktie. Für die Aktie ist ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht worden. Das Wertpapier-Informationsblatt und etwaige Aktualisierungen hierzu können kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkung auf dieser Internetseite www.kscaktie.de abgerufen werden.
Die Aktualisierung des Wertpapier-Informationsblatts erfolgte am 11.08.2022 und beruht einzig auf dem Umstand, dass die KSC KGaA (Emittentin) den Angebotszeitraum bis zum 15.09.2022 verlängert hat.